UNSERE AMTSSIGNATUR
Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Vorderhornbach auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.
Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus:
• einer Bildmarke
• dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie
• Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Vorderhornbach gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier.
Elektronische Signaturprüfung:
Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte die untenstehende Adresse:
- https://www.signaturpruefung.gv.at
Offizieller Link zur Signaturprüfung – Weiterleitung Prüfservice der RTR (Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH)